Die Flächenangaben bei der Grundsteuer
Wohnfläche nach WoFlV, Zubehörräume wie Kellerräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Trockenräume, Heizungsräume oder Bodenräume sind komplett wegzulassen.Grundsteuererklärung: Diese Räume müssen Sie nicht angeben
Gebäudeteil | Fläche wird angerechnet |
---|---|
Abstellräume außerhalb der Wohnung | Nein |
Wohnräume, Küche Bad, WC | Ja |
Flur | Ja |
Keller, Waschküche | Nein |
Dazu gehören:
- Räume im Keller (zum Beispiel Heizungsräume, Waschküchen und Vorratsräume), sofern sie nicht Wohnzwecken dienen.
- Treppen und Abstellräume außerhalb der Wohnung.
- Waschküchen.
- Dachbodenräume (Dachboden, Speicher)
- Trockenräume.
- Heizungsräume.
- Garagen.
Was muss ich als Nutzfläche bei der Grundsteuer angeben : Als Nutzflächen sind alle Gebäudeflächen anzusehen, die für betriebliche, öffentliche oder sonstige Zwecke genutzt werden und weder als Zubehörraum noch als Wohnfläche anzusehen sind. Kurzum: Zur Nutzfläche zählen alle nicht bewohnten Flächen. Betrieblichen Zwecken dienen etwa Werkstätten, Verkaufs- oder Büroräume.
Wie wird der Keller bei der Grundsteuer berechnet
Doch nicht alle Räume und Flächen müssen in die Grundsteuererklärung eingetragen werden. Zimmer, die weder als Wohn- noch als Nutzfläche angesehen werden, müssen nicht berücksichtigt werden. Laut der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche werden folgende Räume nicht besteuert: Kellerräume.
Ist Keller im Einfamilienhaus Nutzfläche : Dachboden- und Kellerflächen gelten ebenso als Nutzflächen, sofern sie nicht zu Wohnzwecken ausgebaut sind.
Wer versehentlich falsche Angaben macht, hat dem Experten zufolge nichts zu befürchten. Durch die veränderte Zusammensetzung der Grundsteuer entscheidet vor allem die Lage einer Immobilie darüber, ob die Abgabe für Besitzerinnen und Besitzer steigt.
Keller: Ein Keller wird in der Regel zur Nutzfläche gezählt, da er für Lager- oder Abstellzwecke genutzt wird. Sollte der Keller jedoch ausgebaut sein und für Wohnzwecke genutzt werden, kann er auch zur Wohnfläche gezählt werden.
Welche Räume zählen nicht zur Wohnflächenberechnung
Kellerräume, Waschküche, Heizungsräume und Garagen zählen nicht zur Wohnfläche. Balkone, Terrassen und Loggien werden in der Regel mit einem Viertel der Fläche mit einberechnet, höchstens bis zur Hälfte. Ungeheizte Wintergärten und Schwimmbäder zählen nur mit der Hälfte ihrer Grundfläche, geheizte zu 100 Prozent.Keller: Ein Keller wird in der Regel zur Nutzfläche gezählt, da er für Lager- oder Abstellzwecke genutzt wird. Sollte der Keller jedoch ausgebaut sein und für Wohnzwecke genutzt werden, kann er auch zur Wohnfläche gezählt werden.Kellerräume oder Balkone zum Beispiel werden bei der DIN-Norm-Berechnung zu 100 Prozent angerechnet. Anders bei der Wohnflächenverordnung: Kellerräume, Waschküchen, Heizungsräume oder Garagen zählen nicht zur Wohnfläche. Balkone, Terrassen und Loggien werden nur zu 25 Prozent eingerechnet.
Keller, die zu 100% unter der Erde liegen, können in der Regel nicht in die Wohnfläche einbezogen werden, egal wie schön sie ausgebaut sind. Weitere Kriterien sind: Ein Keller zählt nur dann, wenn er in der gleichen Qualität und nach den gleichen Standards fertiggestellt ist wie der Rest des Hauses.
Wann zählt ein Keller zur Wohnfläche Grundsteuer : Ist z.B. ein Keller als Wohnung ausgebaut, gilt dieser natürlich als Wohnfläche. Nur dann, wenn die Flächen von Zubehörräumen zu einem betrieblich genutzten Teil des Gebäudes gehören, sind sie zu berücksichtigen.
Wann gehört Keller zur Nutzfläche : Keller: Ein Keller wird in der Regel zur Nutzfläche gezählt, da er für Lager- oder Abstellzwecke genutzt wird. Sollte der Keller jedoch ausgebaut sein und für Wohnzwecke genutzt werden, kann er auch zur Wohnfläche gezählt werden.
Wird Wohnfläche kontrolliert Grundsteuer
Die Wohnfläche wird in fast jedem Bundesland für die Berechnung des Grundsteuerwertes benötigt, sie beeinflusst letztlich auch die Höhe der Grundsteuer. Denn: Je mehr Wohnfläche ein Gebäude hat, desto höher fällt am Ende die Grundsteuer aus.
Wird die Wohnfläche vom Finanzamt überprüft Den Finanzbehörden fehlt die Zeit, um jede einzelne Grundsteuererklärung in Bezug auf ihre Richtigkeit, z.B. hinsichtlich der Angaben über die Wohnfläche, zu prüfen.Zur Nutzfläche im Haus zählen alle Räume, die Sie zu welchem Zweck auch immer nutzen. Beispiel: Der Keller ist zum Lagern von Gegenständen da, die Küche zum Kochen und das Schlafzimmer zum Schlafen. Jeder Nutzraum erfüllt also eine bestimmte Funktion.
Wird der Keller zur Wohnfläche gerechnet : Kellerräume, Waschküche, Heizungsräume und Garagen zählen nicht zur Wohnfläche. Balkone, Terrassen und Loggien werden in der Regel mit einem Viertel der Fläche mit einberechnet, höchstens bis zur Hälfte. Ungeheizte Wintergärten und Schwimmbäder zählen nur mit der Hälfte ihrer Grundfläche, geheizte zu 100 Prozent.