Sind Kellerräume bei der Grundsteuer angeben?
Ist z.B. ein Keller als Wohnung ausgebaut, gilt dieser natürlich als Wohnfläche. Nur dann, wenn die Flächen von Zubehörräumen zu einem betrieblich genutzten Teil des Gebäudes gehören, sind sie zu berücksichtigen.Grundsteuererklärung: Diese Räume müssen Sie nicht angeben

Gebäudeteil Fläche wird angerechnet
Abstellräume außerhalb der Wohnung Nein
Wohnräume, Küche Bad, WC Ja
Flur Ja
Keller, Waschküche Nein

Zimmer, die weder als Wohn- noch als Nutzfläche angesehen werden, müssen nicht berücksichtigt werden. Laut der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche werden folgende Räume nicht besteuert: Kellerräume. Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung.

Welche Räume muss man bei der Grundsteuer angeben : Dazu gehören:

  • Räume im Keller (zum Beispiel Heizungsräume, Waschküchen und Vorratsräume), sofern sie nicht Wohnzwecken dienen.
  • Treppen und Abstellräume außerhalb der Wohnung.
  • Waschküchen.
  • Dachbodenräume (Dachboden, Speicher)
  • Trockenräume.
  • Heizungsräume.
  • Garagen.

Was passiert bei falscher Wohnfläche Grundsteuer

Wer versehentlich falsche Angaben macht, hat dem Experten zufolge nichts zu befürchten. Durch die veränderte Zusammensetzung der Grundsteuer entscheidet vor allem die Lage einer Immobilie darüber, ob die Abgabe für Besitzerinnen und Besitzer steigt.

Wann wird ein Kellerraum zur Wohnfläche : Keller, die zu 100% unter der Erde liegen, können in der Regel nicht in die Wohnfläche einbezogen werden, egal wie schön sie ausgebaut sind. Weitere Kriterien sind: Ein Keller zählt nur dann, wenn er in der gleichen Qualität und nach den gleichen Standards fertiggestellt ist wie der Rest des Hauses.

Keller: Ein Keller wird in der Regel zur Nutzfläche gezählt, da er für Lager- oder Abstellzwecke genutzt wird. Sollte der Keller jedoch ausgebaut sein und für Wohnzwecke genutzt werden, kann er auch zur Wohnfläche gezählt werden.

Kellerräume, Waschküche, Heizungsräume und Garagen zählen nicht zur Wohnfläche. Balkone, Terrassen und Loggien werden in der Regel mit einem Viertel der Fläche mit einberechnet, höchstens bis zur Hälfte. Ungeheizte Wintergärten und Schwimmbäder zählen nur mit der Hälfte ihrer Grundfläche, geheizte zu 100 Prozent.

Welche Räume zählen nicht zur Wohnflächenberechnung

Kellerräume, Waschküche, Heizungsräume und Garagen zählen nicht zur Wohnfläche. Balkone, Terrassen und Loggien werden in der Regel mit einem Viertel der Fläche mit einberechnet, höchstens bis zur Hälfte. Ungeheizte Wintergärten und Schwimmbäder zählen nur mit der Hälfte ihrer Grundfläche, geheizte zu 100 Prozent.Wird die Wohnfläche vom Finanzamt überprüft Den Finanzbehörden fehlt die Zeit, um jede einzelne Grundsteuererklärung in Bezug auf ihre Richtigkeit, z.B. hinsichtlich der Angaben über die Wohnfläche, zu prüfen.Diese vier Fehler sollten Sie deshalb bei der Grundsteuererklärung vermeiden:

  • Fehler: Stichtag 1. Januar 2022 für Ihre Angaben missachten.
  • Fehler: Veraltete Angaben zum Bodenrichtwert machen.
  • Fehler: Die Abgabefrist versäumen.
  • Fehler: Wohn- und Nutzflächen falsch berechnen.


Die Wohnfläche einer Wohnung berechnet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen der Wohnflächenverordnung. Danach zählen z.B. Hobbyräume im Keller und Räume im Dachgeschoß nicht bzw. nur teilweise zur Wohnfläche.

Wird der Keller als Wohnfläche berechnet : Wohnflächenverordnung und DIN 277

Es gibt die Wohnflächenverordnung, die im Jahre 2004 vom Bundesjustizministerium erlassen wurde. Und dort heißt es eindeutig, dass Kellerräume nicht zur Wohnfläche gehören, ebenso wie Waschküchen, Heizungsräume und Trockenräume.

Welche Kellerräume zählen zur Nutzfläche : Zur Nutzfläche im Haus zählen alle Räume, die Sie zu welchem Zweck auch immer nutzen. Beispiel: Der Keller ist zum Lagern von Gegenständen da, die Küche zum Kochen und das Schlafzimmer zum Schlafen. Jeder Nutzraum erfüllt also eine bestimmte Funktion.

Wird der Keller zur Wohnfläche gerechnet

Kellerräume, Waschküche, Heizungsräume und Garagen zählen nicht zur Wohnfläche. Balkone, Terrassen und Loggien werden in der Regel mit einem Viertel der Fläche mit einberechnet, höchstens bis zur Hälfte. Ungeheizte Wintergärten und Schwimmbäder zählen nur mit der Hälfte ihrer Grundfläche, geheizte zu 100 Prozent.

Bei der Ermittlung der Grundfläche sind mit einzubeziehen die Flächen • festeingebauter Gegenstände, wie z.B. Öfen, Heiz- und Klimageräte, Herde, Bade- und Duschwannen, • freiliegender Installationen • nicht ortsgebundener, versetzbarer Raumteiler und • von Einbaumöbeln.Viele Miet- oder Kaufverträge enthalten falsche Angaben zur Wohnfläche, was auch juristische Konsequenzen für den Eigentümer haben kann. Denn bei einer Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von mehr als zehn Prozent, handelt es sich um einen Sachmangel.

Was passiert wenn ich die Grundsteuererklärung falsch gemacht habe : Wer versehentlich falsche Angaben macht, hat dem Experten zufolge nichts zu befürchten. Durch die veränderte Zusammensetzung der Grundsteuer entscheidet vor allem die Lage einer Immobilie darüber, ob die Abgabe für Besitzerinnen und Besitzer steigt.