Die Arbeitsstättenverordnung ist für den Unternehmer verbindlich, d.h. er muss sie umsetzen.Der Arbeitgeber kann eigenständig von den Vorgaben der ASR abweichen und die Schutzzielvorgaben der Arbeitsstättenverordnung einschließlich des Anhangs auch auf andere Weise erfüllen.Ist die Arbeitsstättenrichtlinie ein Gesetz Nein. Bei der Arbeitsstättenrichtlinie handelt es sich nicht um ein Gesetz. Die technischen Regeln der Arbeitsstätte dienen lediglich als Richtlinie, um die Schutzziele der Arbeitsstättenverordnung umsetzen zu können.
Wer kontrolliert die ASR : Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gemacht.
Wie verbindlich ist die Arbeitsstättenrichtlinie
Gut zu wissen: Die Arbeitsstättenrichtlinien haben eine sogenannte Vermutungswirkung. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber davon ausgehen darf, mit der Umsetzung der ASR konform zur Arbeitsstättenverordnung zu handeln. Die Arbeitsstättenrichtlinien sind jedoch nicht verbindlich.
Wie verbindlich ist die Arbeitsstättenverordnung : Allerdings sind die Arbeitsstätten-Regeln rechtlich nicht verbindlich. Der Arbeitgeber kann von den Vorgaben abweichen und die Schutzziele auf andere Art erfüllen. Er muss dann aber mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten (gleiches Schutzniveau) erreichen.
Grundsätzlich nicht vom Geltungsanspruch der Arbeitsstättenverordnung erfasst sind Betriebe: Im Reiseverkehr. Im Marktverkehr. Mit Fahrzeugen im öffentlichen Verkehr.
Für die barrierefreie Gestaltung der Verkehrswege gilt die ASR V3a. 2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“, Anhang A1.
Was passiert wenn Arbeitsstättenverordnung nicht eingehalten wird
2 ArbSchG in Verbindung mit dem § 22 findet sich die Rechtsgrundlage zur Verhängung von Bußgeld. Damit hat die Behörde die Möglichkeit, ihrer Anordnung Nachdruck zu verleihen, wenn Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die Arbeitsschutzvorgaben nicht erfüllen. Das Bußgeld beginnt bei 5.000 Euro.Alternativ können Sie sich auch an den Betriebsrat oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit wenden. Wird Ihr Hinweis ignoriert und der Arbeitgeber verstößt weiterhin gegen den Arbeitsschutz, haben Sie das Recht, den Verstoß bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde zu melden.Wie bereits erwähnt, gilt die ArbStättV für jeden Arbeitgeber in Deutschland. Anzuwenden ist diese dabei auf Arbeitsstätten im Sinne des Gesetzes. Darunter fallen sowohl die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Gebäuden, Räumen und auf Baustellen als auch die Beschäftigung im Homeoffice (Telearbeitsplätze).