Kann man mit dem Pflegegeld machen was man will?
Über das Pflegegeld kann frei verfügt werden, für welche Leistungen es verwendet wird, obliegt dem Pflegegeldbezieher. Es darf nicht zum Einkommen hinzugerechnet werden und ist somit auch steuerfrei. Auch Hartz-IV Bezieher sind gesetzlich pflegeversichert und haben somit Anspruch auf Pflegegeld.Pflegegeld kann man sich von der Pflegekasse auszahlen lassen, wenn man keine Sachleistungen in Anspruch nimmt. Viele Leute wissen aber nicht, dass man auch einen Teil des Pflegegelds bekommen kann, wenn man nur einen Teil der möglichen Sachleistungen in Anspruch nimmt.Das Pflegegeld dient der Sicherstellung der ambulanten Versorgung. Sie können selbst entscheiden, wie Sie es einsetzen. Das Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie mindestens Pflegegrad 2 haben und in häuslicher Umgebung gepflegt werden.

Wird Pflegegeld kontrolliert : Die Pflege muss selbstverständlich sichergestellt sein. Sonst wird kein Pflegegeld gezahlt. Dies wird von der Pflegekasse kontrolliert.

Was passiert mit nicht verbrauchtem Pflegegeld

Wenn Sie für Pflegesachleistungen nicht den gesamten Betrag in Anspruch nehmen, der Ihnen aufgrund Ihres Pflegegrades zusteht, können Sie den Restbetrag anteilig in Pflegegeld umwandeln. Sie erhalten dann sogenannte Kombinationsleistungen.

Wo darf Pflegegeld angerechnet werden : Das Pflegegeld ist eine Sozialleistung der Pflegeversicherung und zählt nicht als Einkommen des Versicherten. Es wird somit nicht angerechnet. Es wird auch für pflegende Angehörige nicht angerechnet, wenn diese von der pflegebedürftigen Person eine finanzielle Anerkennung in maximal der Höhe des Pflegegelds erhalten.

Pflegebedürftige der Pflegestufen 2 bis 5, die die Pflegesachleistung nicht voll in Anspruch nehmen, können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich anteiliges Pflegegeld erhalten. Das Pflegegeld wird in Höhe des Prozentsatzes der nicht ausgeschöpften Pflegehilfe ausgezahlt.

Entlastungsbetrag: 125 Euro wofür Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflege (mit Einschränkungen) sowie nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag können Sie mit dem Entlastungsbetrag finanzieren. Den Entlastungsbetrag können Sie dafür auch rückwirkend nutzen.

Für wen ist das Pflegegeld gedacht

Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse überwiesen. Diese kann über die Verwendung des Pflegegeldes frei verfügen und gibt das Pflegegeld in der Regel an die sie versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter.Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung, die der Pflege dient und nicht dem Lebensunterhalt. Aus diesem Grund wird sie auch nicht als Einkommen auf staatliche Leistungen angerechnet wie Arbeitslosengeld, Grundsicherung oder Sozialgeld.Pflegeberatung zu Hause nach § 37.3 ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend, wenn ausschließlich Pflegegeld bezogen wird. Für Pflegegrad 2 und 3 ist die Beratung alle sechs Monate abzurufen. Wer Pflegegrad 4 oder 5 hat, muss die Beratungseinsätze alle drei Monate wahrnehmen.

Die Pflegeversicherung erstattet dann zuerst den Aufwand der Fachkraft und zahlt für die "restliche" Pflege anteilig Pflegegeld an die pflegebedürftige Person. Bis auf wenige Ausnahmen ist die pflegebedürftige Person an die prozentuale Aufteilung von Geld- und Sachleistung für die Dauer von 6 Monaten gebunden.

Wem steht das Pflegegeld zur Verfügung : Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, zum Beispiel durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen, und mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse überwiesen.

Welche Nachteile hat eine Pflegeperson : Nachteile

  • Eventuelle Adaptierung des Wohnraumes auf die Bedürfnisse des Patienten.
  • Mitunter hoher Zeitaufwand für die Betreuungsperson.
  • Oft starke psychische Belastung der pflegenden Angehörigen.
  • Familie, Beruf und die Pflege sind für die Pflegepersonen oft schwer zu organisieren.

Was wird vom Pflegegeld abgezogen

Wenn Sie Kombinationsleistungen beantragt haben, wird jeden Monat der Anteil der ausgeschöpften Pflegesachleistungen von Ihrem Pflegegeld abgezogen. Beispiel: Ihr Pflegedienst rechnet Kosten in Höhe von 70 Prozent Ihrer Pflegesachleistungen ab, also erhalten Sie 30 Prozent des Pflegegelds.

Was passiert mit nicht genutzten Beträgen Sollten Sie die Entlastungsleistungen in einem Monat nicht ausgeschöpft haben, wird der nicht genutzte Betrag automatisch in den nächsten Monat übertragen. Am Jahresende können Sie überschüssige Beträge ins kommende Jahr übertragen.Der Entlastungsbetrag kann genutzt werden für:

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag bei Anbietern, die nach Landesrecht zugelassen sind, z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote, Alltags- und Pflegebegleiter.
  • Tages- und Nachtpflege, auch die Kosten für Unterkunft, Mahlzeiten und Investitionskosten.

Was passiert mit nicht genutzten Entlastungsleistungen : Was passiert mit nicht genutzten Beträgen Sollten Sie die Entlastungsleistungen in einem Monat nicht ausgeschöpft haben, wird der nicht genutzte Betrag automatisch in den nächsten Monat übertragen. Am Jahresende können Sie überschüssige Beträge ins kommende Jahr übertragen.