Mathes Breuer: Nein. Grundsätzlich darf die Polizei niemanden ohne Anlass kontrollieren. In Bayern gibt es die anlasslose Personenkontrolle, in den meisten anderen Bundesländern nicht. Das heißt, auch wenn man nur nach dem Ausweis gefragt wird, muss die Polizei das begründen.Auf den Punkt. Die Polizei darf allgemeine Kontrollen ohne speziellen Anlass und anlassbezogene Kontrollen bei konkretem Verdacht durchführen. Bei Kontrollen werden Personalien, Führerschein und Fahrzeugschein überprüft; Durchsuchungen erfordern einen richterlichen Befehl oder begründeten Verdacht.Die Polizei darf das Auto bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle weder durchsuchen, noch Türen öffnen oder ins Fahrzeug greifen. Dazu benötigt sie einen Durchsuchungsbeschluss oder es muss der Verdacht einer Straftat vorliegen, sodass Gefahr im Verzug und sofortiges Handeln nötig ist.
Was sind meine Rechte bei einer Personenkontrolle : Das heißt, sie dürfen den Namen, Geburtstag und -ort, die Wohnanschrift und die Staatsangehörigkeit erfragen und sich den Ausweis zeigen lassen – seinen Ausweis immer dabei haben muss man als Deutscher Staatsbürger übrigens nicht. Darüber hinaus gehende Fragen muss man nicht beantworten.
Was darf man bei einer Polizeikontrolle verweigern
Alles, was über die Überprüfung des Zustands und der Beladung hinausgeht, können Sie grundsätzlich verweigern, sofern Sie freundlich bleiben. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht auf Aussageverweigerung.
Bin ich dazu verpflichtet der Polizei meinen Ausweis zu zeigen : Generell sind nur öffentliche Stellen und Behörden befugt, von Personen einen Ausweis zu verlangen. So sind ausschließlich Landespolizei, Bundespolizei, Zoll und Ordnungsamt berechtigt, von Bürgern in der Öffentlichkeit das Vorzeigen eines Ausweises zu verlangen.
Ohne Vorliegen eines konkreten Verdachts auf eine vorliegende Straftat oder einen richterlichen Beschluss ist es Polizeibeamten bei einer Verkehrskontrolle nicht erlaubt: das Fahrzeuginnere zu durchsuchen. eine Körperuntersuchung durchzuführen. einen Alkoholtest oder Drogentest durchzuführen.
Alles, was über die Überprüfung des Zustands und der Beladung hinausgeht, können Sie grundsätzlich verweigern, sofern Sie freundlich bleiben. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht auf Aussageverweigerung.
Was darf ein Polizist bei einer Kontrolle nicht
Ohne Vorliegen eines konkreten Verdachts auf eine vorliegende Straftat oder einen richterlichen Beschluss ist es Polizeibeamten bei einer Verkehrskontrolle nicht erlaubt: das Fahrzeuginnere zu durchsuchen. eine Körperuntersuchung durchzuführen. einen Alkoholtest oder Drogentest durchzuführen.Die Polizei darf dich lediglich nach deinen Personalien befragen und diese überprüfen. Sie dürfen an sich nicht mal fragen, wo du herkommst, oder wo du hinwillst.Es besteht aber keine Verpflichtung, das Ausweisdokument bei jeder dienstlichen Handlung vorzuzeigen. Auf explizite Nachfrage aber sind Polizeibeamte verpflichtet, sich auszuweisen, ihren Namen, teilweise auch Dienstnummer, Amtsbezeichnung und ihre Dienststelle zu nennen, so der ACE.
Polizisten dürfen Ihnen auch die Fragen: "Woher kommen Sie" oder "Wohin wollen Sie" stellen, jedoch müssen Sie diese nicht beantworten. Denn abgesehen von Fragen über die eigene Person, springt hier für Sie das Aussageverweigerungsrecht ein.
Bin ich verpflichtet mich vor der Polizei ausweisen : Führen Bundespolizisten Amtshandlungen Ihnen gegenüber durch, können Sie grundsätzlich die Nennung von Name, Amtsbezeichnung und Dienststelle verlangen. Auf ausdrückliches Verlangen sind die Beamten verpflichtet, Ihnen ihren Dienstausweis vorzugzeigen.
Bin ich verpflichtet der Polizei zu antworten : Die Polizei darf mich fragen, wo ich hin will
Das heißt, Sie müssen nach Aufforderung Fragen über Ihre Person mit einer Antwort nachkommen. Polizisten dürfen Ihnen auch die Fragen: "Woher kommen Sie" oder "Wohin wollen Sie" stellen, jedoch müssen Sie diese nicht beantworten.