Wer seine Reha-Maßnahme eigenmächtig abbricht, indem er abreist oder einfach wegbleibt, hat keine Folgekosten zu befürchten. Das gilt auch, wenn die Reha-Einrichtung, beispielsweise aus disziplinarischen Gründen oder wegen mangelnder Mitwirkung, den Patienten nach Hause schickt.Wer eine Reha-Maßnahme abbrechen will, sollte sich unbedingt mit dem Reha-Träger, der die Maßnahme bewilligt hat (Krankenversicherung, Rentenversicherung), in Verbindung setzen und mit ihm das Procedere klären. Mehr zum Thema Abbruch und seinen Folgen finden Sie z.B. auf der Webseite des VDK-Deutschland.Abbruch von Reha-Maßnahmen
- 1 Zum Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gegen den Rentenversicherungsträger, wenn prognostisch die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt nicht möglich erscheint.
- 2 Anspruch auf Anschluss- und Übergangsgeld.
Was tun wenn die Reha Klinik nicht gefällt : Nach § 9 SGB IX haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht. Deshalb sollten Sie direkt im Reha-Antragsformular Ihre Wunschklinik angeben. Haben Sie das nicht getan und Ihr Reha-Antrag wurde bereits für eine andere Klinik bewilligt: Reichen Sie einen Antrag auf Heilstättenänderung ein.
Welche Konsequenzen hat ein Reha Abbruch
Kosten seitens der DRV entstehen Ihnen nicht. Eigenmächtig abreisen ohne Rücksprache ist jedoch nicht zu empfehlen. Finanzielle Konsequenzen nicht, aber ob es medizinische Konsequenzen hat, können nur die Klinikärzte oder Ihre Sie sonst behandelnden Ärzte und Therapeuten beurteilen.
Wie viel kostet eine 3 wöchige Kur : Die Kosten betragen für 1 Woche 799 Euro/2 Wochen 1549 Euro/3 Wochen 2339 Euro.
Wenn Sie eine Kur oder Reha genehmigt vorzeitig beenden, übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Kosten für die angefallenen Kurtage. Sie zahlen nur eine Eigenleistung von 10 Euro pro Tag – für die Tage, an den Sie auch vor Ort waren.
Wird eine Reha vorzeitig beendet, so übernimmt die Rentenversicherung keine Kosten für eine stufenweise Wiedereingliederung. Gerne beraten wir Sie persönlich. Hier zu den Beratungsangeboten der Deutschen Rentenversicherung.
Kann man eine Reha auf eigenen Wunsch abbrechen
Der unter anderem für das Dienstvertragsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Klausel in den AGB einer Kurklinik, die einen Schadensersatzanspruch für den Fall vorsieht, dass eine Patientin die Kur vorzeitig abbricht, unwirksam ist.Wie lange dauert eine Kur Nach jahrzehntelangen medizin-wissenschaftlichen Erkenntnissen sollte eine Kur vier Wochen, mindestens aber drei Wochen dauern, um einen möglichst lang anhaltenden gesundheitlichen Erfolg zu erbringen.Kur und Reha: Im Alltagsgebrauch werden diese beiden Begriffe oft vermischt. Tatsächlich gibt es aber Unterschiede zwischen Reha und Kur. Grundsätzlich kann man sagen, dass eine Kur bei einem gesunden Menschen ansetzt, der erste Symptome aufweist, während eine Reha für einen bereits erkrankten Menschen gedacht ist.
Frühestens ab dem zweiten Wochenende können bei medizinischer Notwendigkeit und nach Genehmigung durch den behandelnden Arzt therapeutische Ausgänge am Wochenende genehmigt werden. Die Anzahl ist vom Kostenträger mit einem Maximum je nach Entfernung vom Wohnort vorgegeben.
Wie kann ich die Reha verkürzen : eine Verkürzung der Reha aus medizinischen Gründen ist eine individuelle Entscheidung der Reha-Ärzte. Sie erfolgt dann, wenn aus sozialmedizinischer Sicht die Rehabilitationsziele (Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt etc.) erreicht sind. Dann handelt es sich um eine reguläre Entlassung aus der Maßnahme.
Wie lange dauert in der Regel eine Kur : Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind sowohl stationär als auch ganztägig ambulant möglich und dauern in der Regel drei Wochen. Sie können je nach Bedarf verkürzt oder verlängert werden. In der Reha werden Sie untersucht und über Ihre jeweilige Erkrankung oder Beeinträchtigung umfassend informiert.
Wie viel kostet eine 3 wöchige Reha
Die Kosten betragen für 1 Woche 699 Euro, für 2 Wochen 1379 Euro und für 3 Wochen 2089 Euro.
Darf man am Wochenende nach Hause fahren Grundsätzlich nein. Eine Unterbrechung des Aufenthaltes ist nur in Ausnahmefällen nach vorheriger schriftlicher Genehmigung Ihres Versicherungsträgers möglich.Ambulante Reha
Eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme wird in der Regel für 15 Behandlungstage (längstens für 20) bewilligt und kann nicht vor Ablauf von 4 Jahren wiederholt werden.
Wird eine Reha als krank angerechnet : Ja. Auch bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation werden die sogenannten Vorerkrankungszeiten bei der Entgeltfortzahlung wegen derselben Krankheit angerechnet.