Kann jeder eine Kur bekommen?
Voraussetzungen

  • Ihre Arbeitsfähigkeit ("Erwerbsfähigkeit") ist gefährdet oder gemindert.
  • Sie haben eine Mindestversicherungszeit erreicht.
  • Ihre letzte Reha ist mindestens vier Jahre her, falls Sie schon einmal eine Reha hatten (wenn aus gesundheitlichen Gründen ein dringender Bedarf besteht, kann es hier Ausnahmen geben)

Grundsätzlich haben alle Versicherten gesetzlicher Krankenkassen, also auch Rentner, mitversicherte Ehepartner, Kinder und Jugendliche, Anspruch auf medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen.Checkliste: So beantragen Sie eine Kur

  1. Kurort auswählen.
  2. Einen Termin beim Arzt vereinbaren.
  3. Das Arztgespräch führen.
  4. Den Kurantrag vom Arzt ausfüllen lassen.
  5. Den Kurantrag einreichen.
  6. Los geht's.

Wann bekommt man eine Kur von der Krankenkasse : Gesetzliche Krankenkassen genehmigen eine Kur oder eine Rehabilitation immer dann, wenn sie medizinisch erforderlich ist. Zum Nachweis ist eine Bescheinigung des behandelnden Arztes erforderlich, die zusammen mit einem Formular bei der Krankenkasse oder dem entsprechenden Kostenträger einzureichen ist.

Wie viel kostet eine 3 wöchige Kur

Die Kosten betragen für 1 Woche 799 Euro/2 Wochen 1549 Euro/3 Wochen 2339 Euro.

Für welche Krankheiten gibt es eine Kur :

  • ParkinsonSchlaganfallKoma / WachkomaMultipler Sklerose (MS)Restless LegsEpilepsieNeurodegenerative ErkrankungenPolyneuropathieHirntumor.
  • Informationen zur Reha.

Wenn Sie eine Reha beantragen möchten, steht ein Arztbesuch dabei an erster Stelle. Der Hausarzt begründet die medizinische Erfordernis der Maßnahme für den Reha-Antrag bei der Rentenversicherung und definiert dabei Ihre Beschwerden und Symptome ausführlich.

Die Heimat Krankenkasse übernimmt die Kosten für ambulante und stationäre Vorsorgekuren sowie für Mutter und Vater die Mutter-/Vater-Kind-Kuren, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden. Die ambulante Kur kann auf Wunsch auch im Ausland erfolgen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Reha und einer Kur

Kur und Reha: Im Alltagsgebrauch werden diese beiden Begriffe oft vermischt. Tatsächlich gibt es aber Unterschiede zwischen Reha und Kur. Grundsätzlich kann man sagen, dass eine Kur bei einem gesunden Menschen ansetzt, der erste Symptome aufweist, während eine Reha für einen bereits erkrankten Menschen gedacht ist.Um einen Kurzuschuss zu beantragen, wenden Sie sich zunächst an Ihren Arzt. Dort wird geprüft, ob bereits alle zielführenden Therapiemaßnahmen ausgeschöpft wurden und festgestellt, ob Sie für eine Kur zugelassen werden können. Anschließend wird der entsprechende Kurantrag vom Arzt ausgefüllt.Kurformen

  • Ambulante Vorsorgekur (auch offene Badekur genannt) Eine Vorsorgekur soll Krankheiten verhüten, wenn die körperliche oder geistige Gesundheit bereits geschwächt ist.
  • Stationäre Vorsorgekur.
  • Ambulante Rehabilitationskur.
  • Stationäre Rehabilitationskur.
  • Anschlussheilbehandlung.
  • Mutter/Vater-Kind-Kur.


Kurformen

  • Ambulante Vorsorgekur (auch offene Badekur genannt) Eine Vorsorgekur soll Krankheiten verhüten, wenn die körperliche oder geistige Gesundheit bereits geschwächt ist.
  • Stationäre Vorsorgekur.
  • Ambulante Rehabilitationskur.
  • Stationäre Rehabilitationskur.
  • Anschlussheilbehandlung.
  • Mutter/Vater-Kind-Kur.