Das heißt, Sie haben grundsätzlich das Recht, sich eine zu Ihrem Krankheitsbild passende Klinik für Ihre Rehabilitation – egal ob ambulant oder stationär – selbst auszusuchen. Um Ihnen die Meldung zu erleichtern, können Sie das angehängte Formular ausfüllen und Ihrem Antrag auf eine Reha-Maßnahme beifügen.So bekommen Sie den Platz in der Reha-Wunschklinik
- Informationen über mögliche Kliniken einholen.
- Den Arzt bitten, die Wunschklinik im Befundbericht zu nennen.
- Patienten haben ein Mitspracherecht.
- Die Reha-Klinik muss medizinisch passen.
- Es muss nicht unbedingt eine Vertragsklinik sein.
Rehabilitation – zur passenden Einrichtung mit Ihrem Wunsch- und Wahlrecht. Was ist das Wunsch- und Wahlrecht Wenn Sie eine Rehabilitation beantragen, haben Sie das Recht, Ihre Wunscheinrichtung selbst auszusuchen und diese im Antrag mitzuteilen.
Kann man sich aussuchen in welches Krankenhaus man will : Wenn es sich nicht um einen Notfall handelt, sondern um eine geplante stationäre Behandlung, haben Sie das Recht, sich ein Krankenhaus auszusuchen. Denn in Deutschland gilt neben der freien Arztwahl grundsätzlich auch das Prinzip der freien Krankenhauswahl.
Kann man auf eigenen Wunsch in ein anderes Krankenhaus wechseln
Der Patient hat grundsätzlich das Recht, Arzt und Krankenhaus frei zu wählen und zu wechseln. Der Patient kann eine ärztliche Zweitmeinung einholen. Den begründeten Wunsch, einen weiteren Arzt hinzuzuziehen oder eine Zweitmeinung einzuholen, soll der Arzt nicht ablehnen.
Kann ich eine vorgeschlagene Rehaklinik ablehnen : Nach dem Sozialgesetzbuch IX § 8 haben Sie als Patient ein Wunsch- und Wahlrecht. Das heißt, Sie haben das Recht, sich die Klinik für Ihre Rehabilitation – egal ob ambulant oder stationär – selber auszusuchen.
Der Kostenträger, das heißt die Krankenkasse oder Rentenversicherung, hat die Pflicht, Ihren Wunsch bei der Bewilligung zu berücksichtigen, sofern dieser berechtigt ist. Das betrifft im Übrigen keineswegs nur den Ort, sondern auch den Zeitraum und die Art der Reha (stationär oder ambulant).
Muss meine Wunschklinik in der Nähe meines Wohnortes liegen Bei der Anschlussheilbehandlung (AHB) sollte die Klinik im Umkreis von maximal 100 km Ihres Wohnortes liegen. Bei Heilverfahren (HV) gibt es keine Vorgaben zur Entfernung vom Wohnort.
Kann das Krankenhaus einen ablehnen
Ein Krankenhaus kann die Aufnahme eines Patienten aber auch ablehnen. Erhalten Patienten von ihrem Arzt eine Einweisung ins Krankenhaus, ist es Krankenhäusern erlaubt, dennoch die Aufnahme abzulehnen. Selbst dann, wenn noch ausreichend Betten frei sind. Die Entscheidung liegt beim Aufnahmearzt.In Notfällen gilt das ohnehin, aber auch bei geplanten Eingriffen oder Behandlungen. Gütersloh (dpa) – Gesetzlich Krankenversicherte dürfen grundsätzlich selbst entscheiden, in welches Krankenhaus sie gehen. In Notfällen gilt das ohnehin, aber auch bei geplanten Eingriffen oder Behandlungen.In Deutschland hat jeder Versicherte das Recht auf die freie Krankenhauswahl in allen zugelassenen Kliniken. Patienten dürfen selbst entscheiden, wo sie behandelt werden möchten.
Falls es notwendig sein sollte, den Patienten in ein anderes Krankenhaus zu verlegen, muss der Patient im vollen Umfang über die Gründe und Notwendigkeit sowie über mögliche Alternativen informiert werden. Die neue Einrichtung muss die Verlegung akzeptieren.
Wie weit darf die Reha vom Wohnort entfernt sein : Bei der Anschlussheilbehandlung (AHB) sollte die Klinik im Umkreis von maximal 100 km Ihres Wohnortes liegen. Bei Heilverfahren (HV) gibt es keine Vorgaben zur Entfernung vom Wohnort.
Wann muss ein Krankenhaus mich aufnehmen : Ein Krankenhaus hat eine Behandlungspflicht, wenn Patient:innen als Notfall dort eingeliefert werden. Doch oft geht es in den Notfallaufnahmen eng zu, wenn gleichzeitig viele Notfälle eingeliefert werden, etwa bei Zugunglücken oder größeren Verkehrsunfällen.
Ist ein Krankenhaus verpflichtet Patienten aufzunehmen
(3) Das Krankenhaus ist im Rahmen seiner Aufgabenstellung und Leistungsfähigkeit zur Aufnahme und Versorgung verpflichtet, ist das Krankenhaus belegt, so hat es einen Patienten, dessen sofortige Aufnahme und Versorgung notwendig und durch ein anderes geeignetes Krankenhaus nicht gesichert ist, einstweilen aufzunehmen.
Der Patient kann den Arzt und das Krankenhaus grundsätzlich frei wählen und wechseln. Er kann auch den Rat eines zweiten Arztes einholen.Wenn ich im Krankenhaus unzufrieden bin, kann ich die Klinik wechseln Theoretisch ja, denn es gibt in Deutschland eine freie Arzt- und Krankenhauswahl.
Kann man in jede Klinik gehen : Gütersloh (dpa) – Gesetzlich Krankenversicherte dürfen grundsätzlich selbst entscheiden, in welches Krankenhaus sie gehen. In Notfällen gilt das ohnehin, aber auch bei geplanten Eingriffen oder Behandlungen. Hier trägt der behandelnde Arzt auf der Einweisung zwar eins oder mehrere Krankenhäuser in der Nähe ein.