Kann ich meine Kündigung per Post schicken?
Möchten Sie Ihren Mietvertrag kündigen, sollten Sie das Schreiben per EINSCHREIBEN der Deutschen Post verschicken. Beim EINSCHREIBEN erhalten Sie bereits beim Versand einen Nachweis darüber, dass Sie einen Brief an Ihren Vermieter aufgegeben haben.Eine Kündigung gilt als angenommen, sobald sie dem Empfänger zugegangen ist. Beim Versand per Einschreiben mit Rückschein gilt die Kündigung als angenommen, wenn der Empfänger den Rückschein unterzeichnet und zurücksendet.Übergabe am Arbeitsplatz

Die persönliche Übergabe des Kündigungsschreibens am Arbeitsplatz sollte am besten vor Zeugen erfolgen, damit der Arbeitgeber im Streitfall die Vernehmung der Zeugen als Beweis anbieten kann. Zudem sollte er sich den Empfang des Schreibens vom Arbeitnehmer quittieren lassen.

Sollte man eine Kündigung per Einschreiben schicken : Die Kündigung geht auch ohne Bestätigung des Empfängers zu. Urlaub und Annahmeverweigerung zögern den Zugang nicht hinaus. Eine Kündigung sollte immer per Einschreiben verschickt oder vor Zeugen persönlich übergeben werden.

Wie übergebe ich meine Kündigung

Persönliche Übergabe der Kündigung

Arbeitgeber sind auf der sicheren Seite, wenn sie die Kündigung am Arbeitsplatz persönlich übergeben und den Empfang schriftlich auf einer Kopie des unterschriebenen Originals bestätigen lassen. Ist dies nicht möglich, sollte ein Bote beauftragt werden.

Was ist wenn Kündigung per Einschreiben nicht angenommen wird : Wird das Einschreiben nicht abgeholt, wird es an den Absender zurückgesandt. Der Absender muss dann grundsätzlich unverzüglich einen erneuten Zustellversuch unternehmen, um den Zugang zu bewirken. Zum Zeitpunkt der Abholung und vielmehr nach der erneuten Absendung können wichtige Fristen jedoch bereits abgelaufen sein.

Der Arbeitgeber muss dann nachweisen, dass die Kündigung dem Arbeitnehmer zugegangen ist.

Eine Kündigung muss, um wirksam zu sein nicht „akzeptiert“ werden. Weder Arbeitgeber:innen noch Arbeitnehmer:innen können eine Kündigung ablehnen. Grundsätzlich sollten Sie eine erhaltene Kündigung aber immer von einem oder einer Expert:in für Arbeitsrecht prüfen lassen.

Wie stelle ich eine Kündigung rechtssicher zu

Ordnungsgemäße Kündigungserklärung

  1. Schriftform (keine E-Mail und kein Fax)
  2. Zugang der Kündigungserklärung muss nachweisbar sein.
  3. Kündigungserklärung muss deutlich machen, dass es sich um eine außerordentliche, fristlose Kündigung handelt.

Es ist egal, ob Ihre Kündigung in weiterer Folge tatsächlich behandelt oder eine Kündigungsbestätigung geschickt wird. Ihre Kündigung ist also auch dann wirksam, wenn Sie keine Kündigungsbestätigung erhalten.Jede Kündigung muss gemäß § 623 BGB in Schriftform erfolgen. Die Kündigung muss vom Aussteller eigenhändig unterschrieben werden. Aussteller ist entweder der Arbeitgeber selbst oder sein Vertretungsberechtigter, wie etwa der Personalleiter. Unwirksam sind dagegen Kündigungen, die per Fax oder E-Mail ergehen.

Die Kündigung können Sie bei Ihrem Vorgesetzten, in der Personalabteilung oder am Empfang einreichen, wenn dieser zur Annahme von Post berechtigt ist. Am sichersten ist es, wenn Sie die Kündigung persönlich abgeben und sich den Erhalt bestätigen lassen.