Sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte sind innerhalb der EU in aller Regel krankenversichert. Wer als Deutscher im europäischen Ausland eine notwendige medizinische Versorgung braucht, erhält sie auch. Als Versicherungsnachweis reicht in aller Regel die blaue europäische Krankenversicherungskarte (EHIC).In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ( EU ) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum – EWR ) und der Schweiz haben Versicherte bei vorübergehenden Aufenthalten Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen.Benötige ich eine Auslandskrankenversicherung, wenn ich in Europa reise Nein, Sie benötigen keine Auslandskrankenversicherung, wenn Sie in Europa reisen. Sie sind über Ihre Krankenversicherung auch in der ganzen EU versichert.
Wann benötige ich eine Auslandskrankenversicherung : Jeder gesetzlich Versicherte sollte bei Reisen ins Ausland unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, obwohl die Krankenkassen innerhalb der Europäischen Union zumindest für einen Teil der im Ausland entstandenen Arzt- und Krankheitskosten aufkommen.
Für welche Länder brauche ich eine Auslandskrankenversicherung
Für jede Auslandsreise!
eine Auslandskrankenversicherung ist bei jeder Auslandsreise, unabhängig vom Reiseziel, absolut sinnvoll und notwendig. Auf jeder Reise kann eine medizinische Behandlung notwendig werden. Im Ausland sind die Behandlungskosten jedoch um ein vielfaches teurer als in Deutschland.
Für welche Länder gilt die AOK Auslandskrankenversicherung : Die EHIC gilt in allen Staaten der Europäischen Union (EU) sowie in vielen weiteren europäischen Ländern. In den Ländern Bosnien-Herzegowina, Tunesien und Türkei sind Sie mit einer Anspruchsbescheinigung abgesichert, auch Auslandskrankenschein genannt.
Kein Problem: Mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK), auch EHIC (European Health Insurance Card) genannt, haben Sie einen Anspruch auf medizinische Versorgung. Das bedeutet: Sie können wie Einheimische zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen, um sich behandeln zu lassen.
Den Auslandskrankenschein brauchen Sie übrigens nur für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, Tunesien und in die Türkei. Alternativ können Sie den Auslandskrankenschein auch telefonisch unter 0800 – 285 85 85 anfordern. Für Anrufer aus dem Ausland gilt die +49 40 460 66 25 00.
Bin ich mit meiner AOK Karte im Ausland versichert
Ihren Versicherungsschutz auf Reisen haben Sie mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte automatisch immer dabei: Auf der Rückseite befindet sich die European Health Insurance Card (EHIC) – die Europäische Krankenversicherungskarte. Sie ermöglicht eine unbürokratische medizinische Versorgung im europäischen Ausland.Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, kann sich mit der Europäischen Krankenversicherungskarte im Notfall in allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein, Großbritannien und der Schweiz behandeln lassen. Gesetzlich Versicherte müssen die EHIC nicht extra beantragen.eine Auslandskrankenversicherung ist bei jeder Auslandsreise, unabhängig vom Reiseziel, absolut sinnvoll und notwendig. Auf jeder Reise kann eine medizinische Behandlung notwendig werden. Im Ausland sind die Behandlungskosten jedoch um ein vielfaches teurer als in Deutschland.
Auf der Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz EHIC). Mit ihr sind Sie auch in allen EU-Staaten sowie vielen weiteren Ländern Europas und sogar einigen außereuropäischen Staatsgebieten gut abgesichert.