Seit dem 1. Januar 2022 müssen nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) berichtspflichtige Unternehmen in Deutschland zur EU-Taxonomie berichten. Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden weitere Unternehmen ab 2026 Angaben zur EU-Taxonomie machen müssen.Wen betrifft die Taxonomie Grundsätzlich sind alle Unternehmen, die unter die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fallen (vgl. §§ 289b, 315b HGB), auch dazu verpflichtet, Angaben zur Konformität ihrer Geschäftsaktivitäten mit der EU-Taxonomie offenzulegen.Die Offenlegung der EU-Taxonomie ist nur für Unternehmen verpflichtend, die in den Anwendungsbereich der NFRD/CSRD fallen .
Wann ist die EU-Taxonomie in Kraft getreten : Als Herzstück der Sustainable-Finance-Regulierung dient die sogenannte Taxonomie. Die EU-Taxonomie-Verordnung ist im Juli 2020 in Kraft getreten und wird derzeit ausgebaut.
Ist die EU-Taxonomie verbindlich
Bei der EU-Taxonomie handelt es sich nicht um eine verbindliche Liste für Anleger, in die sie investieren möchten .
Wer muss EU-Taxonomie anwenden : Wer ist berichtspflichtig
- kapitalmarktorientierte Unternehmen, welche nach der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) zu einer nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, sowie.
- Finanzmarktteilnehmer, die Finanzprodukte bereitstellen.
Die EU Taxonomie Verordnung verlangt von Unternehmen nicht, entsprechenden Wirtschaftsaktivitäten als Übergangsaktivität (transition) oder Befähigungsaktivität (enabling) zu kategorisieren. Trotzdem empfiehlt die EU dies, da Finanzinstitute verpflichtet sind, diese Aspekte in ihren Portfolios aufzuschlüsseln.
Die EU-Taxonomie ermöglicht es Finanz- und Nichtfinanzunternehmen, eine gemeinsame Definition wirtschaftlicher Aktivitäten zu teilen, die als ökologisch nachhaltig angesehen werden können.
Wer muss die EU-Taxonomie umsetzen
Alle Unternehmen, die ab 2025 zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet sind – also alle großen Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaften, sind verpflichtet, Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung anzuwenden.Als akkreditierte Verifizierungs- und Zertifizierungsstelle und größte Umweltgutachterorganisation werden wir regelmäßig durch die Akkreditierungsstellen der europäischen Staaten kontrolliert, in Deutschland ist das die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS).Die EU-Taxonomie weist auf drei Gruppen von Hauptnutzern der Taxonomie hin: Finanzmarktteilnehmer, die Finanzprodukte und -dienstleistungen innerhalb der EU anbieten, einschließlich Anbieter betrieblicher Altersvorsorge. Große Unternehmen, die gemäß der Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, eine nichtfinanzielle Erklärung abzugeben.
Gemäß Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung sind Unternehmen mit Sitz in Europa oder Betreiber einer europäischen juristischen Person mit mehr als 500 Mitarbeitern (oder weniger, die der nationalen Umsetzung der Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung unterliegen) zur Berichterstattung verpflichtet.
Was sind Taxonomie Regeln : Was genau ist die EU Taxonomie Die EU Taxonomie Verordnung beschreibt einen Rahmen um “grüne” oder “nachhaltige” Wirtschaftstätigkeiten innerhalb der EU allgemeingültig zu klassifizieren. Zuvor bestand keine klare Definition von grüner, nachhaltiger oder umweltfreundlicher Tätigkeit.
Warum ist die nachhaltige Taxonomie der EU wichtig : Die EU-Taxonomie nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten ist ein Instrument, das Investoren hilft, zu verstehen, ob eine Wirtschaftsaktivität ökologisch nachhaltig ist, und den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu meistern .
Wer ist Taxonomie pflichtig
Ab dem 1. Januar 2022 ist die EU-Taxonomie für alle Portfoliomanager, Banken, Versicherungsgesellschaften und Nichtfinanzunternehmen des öffentlichen Interesses mit mehr als 500 Mitarbeitenden (sogenannte große PIEs) verpflichtend.