Ist ein Hobbyraum im Keller Wohnfläche?
Der Vermieter kann die Fläche eines Hobbyraums in der Regel komplett zur Wohnfläche rechnen. Voraussetzung ist, dass der Kellerraum eine Deckenhöhe von mindestens zwei Metern hat und ausschließlich über die vermietete Wohnung zugänglich ist.Generell: Nein. Das gilt auch für toll ausgebaute, beheizbare Hobbyräume! Es gibt zwar viele Meinungen, die hier 50 % der Grundfläche als Wohnfläche ansetzen. Der BGH hat sogar einen Hobbyraum zu 100 % Wohnfläche „verurteilt“ (BGH VIII ZR 231/06 vom 23.05.2007).Kellerräume, Waschküche, Heizungsräume und Garagen zählen nicht zur Wohnfläche. Balkone, Terrassen und Loggien werden in der Regel mit einem Viertel der Fläche mit einberechnet, höchstens bis zur Hälfte. Ungeheizte Wintergärten und Schwimmbäder zählen nur mit der Hälfte ihrer Grundfläche, geheizte zu 100 Prozent.

Ist Gästezimmer im Keller Wohnfläche : Auch ein Gästezimmer oder ein Partyraum im Keller gilt erst ab einer Raumhöhe von mindestens zwei Metern als Wohnfläche. Unter Umständen gehört auch ein Wintergarten zur Wohnfläche, die Voraussetzung ist allerdings, dass der Wintergarten beheizbar ist.

Welche Kellerräume zählen zur Wohnfläche Grundsteuer

Keller- und Zubehörräume wie Abstellräume, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume oder Garagen werden bei der Berechnung der Grundsteuer allerdings nicht berücksichtigt, da die Berechnung der Wohnfläche nicht nach DIN 277, sondern nach der Wohnflächenordnung erfolgt.

Wann ist ein Keller ein Wohnkeller : Was ist ein Wohnkeller Wohnkeller sind Kellerräume, die für Wohnzwecke genutzt werden können und entsprechend ausgebaut und eingerichtet sind. Handelt es sich um eine abgeschlossene Wohnung, spricht man auch von einer Kellerwohnung.

Abstellkammern und Einbauschränke innerhalb der Wohnung sind Teil der Wohnfläche. Dafür muss dementsprechend auch Miete gezahlt werden. Keller, Dachböden oder Schuppen zählen nicht zur Wohnfläche, weshalb Vermieter keine zusätzliche Miete für diese Räumlichkeiten verlangen dürfen.

Grundsteuererklärung: Diese Räume müssen Sie nicht angeben

Dazu zählen laut Wohnflächenverordnung beispielsweise Kellerräume, Garagen, Heizungsräume und Dachböden.

Wann ist Souterrain Wohnfläche

Neue Entscheidung des Bundesgerichtshofes: Bei der Wohnflächenermittlung sind die Souterrain-Räume mit einzurechnen, wenn diese mietvertraglich zu Wohnzwecken angemietet sind.Zur Wohnfläche gehören: Wohn- und Schlafzimmer, Bäder, Küchen, Flure und Abstellkammern sowie Wintergärten oder Fitnessräume, sofern diese beheizbar sind. Abstell- und Kellerräume außerhalb der Wohnung zählen nicht zur Wohnfläche.Ist z.B. ein Keller als Wohnung ausgebaut, gilt dieser natürlich als Wohnfläche. Nur dann, wenn die Flächen von Zubehörräumen zu einem betrieblich genutzten Teil des Gebäudes gehören, sind sie zu berücksichtigen.

Wer versehentlich falsche Angaben macht, hat dem Experten zufolge nichts zu befürchten. Durch die veränderte Zusammensetzung der Grundsteuer entscheidet vor allem die Lage einer Immobilie darüber, ob die Abgabe für Besitzerinnen und Besitzer steigt.

Was ist der Unterschied zwischen Keller und Souterrain : Ein Keller ist nicht gleich ein Souterrain, denn der Begriff wird ausschließlich für Räume verwendet, die zum Wohnen geeignet sind. Ist das Geländeniveau auf der Gebäuderückseite höher als auf der Straßenseite, so kann das Erdgeschoss zwar die Merkmale eines Souterrains besitzen, gilt jedoch nicht als solches.

Welche Räume gelten nicht als Wohnraum : „Zu den Wohnräumen zählen alle Zimmer (Wohn- und Schlafräume mit 6 und mehr m² Wohnfläche) und Küchen. Nicht als Zimmer gelten Nebenräume wie Abstellräume, Speisekammern, Flure, Badezimmer und Toiletten.

Welche Räume müssen bei der Grundsteuer nicht angegeben werden

Grundsteuererklärung: Diese Räume müssen Sie nicht angeben

Gebäudeteil Fläche wird angerechnet
Abstellräume außerhalb der Wohnung Nein
Wohnräume, Küche Bad, WC Ja
Flur Ja
Keller, Waschküche Nein


Die Wohnfläche wird in fast jedem Bundesland für die Berechnung des Grundsteuerwertes benötigt, sie beeinflusst letztlich auch die Höhe der Grundsteuer. Denn: Je mehr Wohnfläche ein Gebäude hat, desto höher fällt am Ende die Grundsteuer aus.Grundsteuererklärung: Was nicht zur Wohnfläche zählt

Einige Räume müssen in der Grundsteuererklärung nicht angegeben werden. Dazu gehören: Räume im Keller (zum Beispiel Heizungsräume, Waschküchen und Vorratsräume), sofern sie nicht Wohnzwecken dienen. Treppen und Abstellräume außerhalb der Wohnung.