Bei meldepflichtigen Geschäften gemäß Artikel 26 der europäischen Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR ) ist seit dem 3. Januar 2018 ein aktiver Legal Entity Identifier ( LEI ) zur Identifizierung des Meldepflichtigen sowie dessen Kunden erforderlich.Wenn Sie also ein Unternehmen haben, das mit Wertpapieren handelt – sowohl auf lokaler als auch auf globaler Ebene – benötigen Sie einen LEI-Code. Die Anzahl oder der Wert der gehandelten Wertpapiere ist unerheblich.Transaktionen müssen fortan an die zuständige Aufsichtsbehörde berichtet werden und können über den LEI eindeutig zugeordnet werden. Ohne den LEI kann IB keine meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte mehr für Sie ausführen.
Warum brauche ich eine LEI-Nummer : Der LEI -Code ist eine zwanzigstellige alphanumerische Unternehmenskennung, die als internationaler Standard für Unternehmen des Finanzmarkts etabliert wird. Jeder LEI -Code wird einmalig vergeben und ermöglicht eine weltweite Zuordnung zu einem konkreten Unternehmen.
Wer braucht keine LEI
1 MiFIR: Begleitende Verordnung zur Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II). Natürliche Personen, Gütergemeinschaften, Erben- gemeinschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften und Bruchteilsgemeinschaften können keinen LEI beantragen.
Hat jedes Unternehmen eine LEI : Ab dem 3. Januar 2018 ist der LEI – legal entity identifier- für Teilnehmer des Finanzmarktes die Wertpapiergeschäfte tätigen verpflichtend. Das betrifft Unternehmen, aber auch Kommunen, Vereine oder auch Stiftungen.
Wird die LEI-Verlängerung versäumt, bleibt der LEI zwar bestehen, wechselt aber von seinem Status „Issued“ (LEI ist gültig und erfüllt alle Auflagen) in den Status „Lapsed“ (LEI erfüllt nicht mehr die rechtlichen Auflagen). Wird der LEI also nicht verlängert, können keine Finanzgeschäfte mehr getätigt werden.
Eine GbR (Gesellschaften bürgerlichen Rechts) ist demnach ebenfalls LEI-pflichtig.
Wer ist nicht LEI pflichtig
Nicht LEI-Code-fähig und somit nicht LEI-Code-pflichtig sind natürliche Personen und rechtlich unselbstständige Entitäten.Seit dem Inkrafttreten der Finanzmarktrichtlinie MiFID II im Januar 2018 sind juristische Personen aber auch Personengesellschaften, Körperschaften Anstalten und Stiftungen gesetzlich zur Registrierung eines LEIs (Legal Entity Identifier) verpflichtet.Nach der erfolgreichen jährlichen Prüfung Ihrer LEI Daten wird Ihr LEI verlängert und behält den aktiven und aktuellen Status für ein weiteres Jahr bei.
Der LEI bzw. referenzierte Daten müssen jedoch jährlich revalidiert und verlängert werden, damit der LEI für ein weiteres Jahr seine Gültigkeit behält. Sie können den genauen Zeitpunkt der nächsten Verlängerung Ihres LEI im LEIReg-Portal unter MEINE DATEN bzw. LEIs/Datenverwaltung einsehen.
Was kostet ein LEI : Wie viel kostet eine LEI-Nummer Wenn Sie eine neue LEI-Nummer haben, beträgt der Preis dieser LEI-Nummer 45 Euro, ohne Mehrwertsteuer.