Der Frachtführer muss frühzeitig über die Eigenschaften des Transportgutes informiert werden, denn er ist für die betriebssichere Verladung verantwortlich. Das bedeutet, er muss sicherstellen, dass das Fahrzeug für das jeweilige Transportgut geeignet und auf der gesamten Fahrstrecke jeder Verkehrslage gewachsen ist.Der Fahrzeugführer muss nach § 22 StVO die Ladung sichern, wenn er selbst lädt, oder er bei der Verladung anwesend ist. Nach § 23 StVO ist er zur Kontrolle der Ladungssicherung verpflichtet, wenn ein anderer das Fahrzeug beladen hat. Notfalls hat er die Durchführung der Fahrt abzulehnen.– Für eine korrekte Ladung und Ladungssicherung sind der Fahrzeughalter, der Belader und der Fahrer zuständig. – Dem Auftraggeber des Transports kommt keine Verantwortung zu. – Bei allen Beteiligten wird gute fachliche Praxis vorausgesetzt, also das Wissen um Gewichte und Ähnliches.
Kann der Verlader seine Verantwortung für die Ladungssicherung an den Fahrer abgeben : Fazit. Jeder, der mit der Verladung zu tun hat, ist in der Verantwortung. Der Verlader (Leiter der Ladearbeiten) kann der Verantwortung nur gerecht werden, wenn er regelmäßig kontrolliert und dokumentiert. Die Verantwortung als Verlader kann nicht an den Fahrer delegiert werden.
Ist der Fahrer während des Transportes für sein Ladegut verantwortlich
Zudem ist der Absender dafür verantwortlich, das Ladegut zu verladen und ordnungsgemäß zu sichern, um Verschiebungen, Umfallen und Herabfallen während des Transports zu verhindern. Schließlich obliegt es dem Absender, die Ware beim Empfänger zu entladen.
Welche Pflichten hat der Verlader : Der Verlader ist die Person, die berechtigt ist, eigenverantwortliche Entscheidungen im Bereich der Verladung zu treffen. Er muss für eine Verstauung gemäß § 22 Absatz 1 StVO sorgen und alles Notwendige veranlassen, damit nur Fahrzeuge mit ordnungsgemäß gesicherter Ladung das Betriebsgelände verlassen.
Alle Mitarbeiter, die für die Ladungssicherung verantwortlich sind benötigen eine Schulung zur Ladungssicherung nach VDI 2700. In der Praxis sind das die Fahrer und diejenigen, die das Fahrzeug beladen bzw. die die Ladung zur Verfügung stellen, d.h. die Verlader oder Lager- und Fuhrparkleiter.
Verantwortlich für eine korrekte Ladungssicherung sind vor allem Fahrer:innen und Verlader:innen. Dafür, dass die Ladung verkehrssicher verstaut wird, sind in erster Linie Verlader:innen zuständig, die Fahrer:innen müssen aber nachprüfen. Bei Unfällen haften oft beide.
Wer ist für das Verladen und Entladen des Transportmittels verantwortlich
Verantwortlich für die Verladung ist soweit sich das aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht anders ergibt der Verlader/Absender. Der Frachtführer (Spedition) hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen. Aber auch Lagermitarbeiter, der Fahrer oder spezielles Verladepersonal können beteiligt sein.Ladungssicherung: die Verantwortung für Verlader und Versender. Gemäß § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss Ladung im Fahrzeug, zum Beispiel im Lkw, so gesichert werden, dass sie bei Ausweichbewegungen oder einer Vollbremsung nicht umfallen, verrollen, verrutschen oder Lärm verursachen kann.Grundregeln zur optimalen Ladungssicherung
- große, schwere Gegenstände formschlüssig und stabil lagern.
- schwere Teile nach unten, leichte nach oben.
- am besten mit Zurrgurten fixieren.
- Lücken zwischen den Gegenständen füllen.
- Glasgegenstände nicht im Innenraum lagern.
- Ladeboden sauber halten.
(1) Der Frachtführer haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht.
Wer darf Ladungssicherung prüfen : Geeignet sind besonders Meister, Berufskraftfahrer oder Sicherheitsfachkräfte.
Für was haftet der Frachtführer nicht : Auf die Haftungsbeschränkung für Güter- und Verspätungsschäden kann der Frachtführer sich aber dann nicht berufen, wenn er selbst oder seine Leute vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, gehandelt haben (§ 435 HGB).
Welche Pflichten hat der Frachtführer
Pflichten des Frachtführers
Hierbei muss er die sorgfältige Ausführung der Beförderung und das Einhalten der Lieferfrist (§ 423 HGB) gewährleisten, sowie die Anweisungen des Absenders und des Empfängers befolgen (§ 418 HGB). Außerdem ist er gegenüber seinem Auftraggeber schadensersatzpflichtig (§§ 425-427 HGB).
Der Frachtführer kann sich von der Haftung nur befreien, indem er nachweist, dass der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die er auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (§§ 425 f. HGB).§ 426 Haftungsausschluß
Der Frachtführer ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte.