Ja, Angestellte des öffentlichen Dienstes für Bund und Kommunen erhalten im Jahr 2024 eine Inflationsprämie. Diese Regelung ist das Ergebnis eines Tarifvertrags, der im April beschlossen wurde. Die Inflationsprämie, die insgesamt 3000 Euro beträgt, wird in acht Schritten ausgezahlt.1,1 Millionen Tarifbeschäftigten der Bundesländer (außer Hessen) erhalten einen Inflationsausgleich, dessen Auszahlung ab Dezember 2023 beginnt, und eine Gehaltserhöhung in zwei Schritten. Die Vertragslaufzeit der Einigung erstreckt sich auf 25 Monate bzw. bis zum 30. August 2025.Im Oktober 2022 ist die sogenannte Inflationsausgleichsprämie eingeführt worden. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung von Arbeitgebern. Die Regelung besagt, dass zusätzliche Zahlungen eines Arbeitgebers bis zur Höhe von 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei bleiben.
Für wen gilt der neue Tarifabschluss Öffentlicher Dienst : Das Ergebnis gilt für alle Beschäftigten, für die der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gilt – und damit natürlich auch für die Kolleginnen und Kollegen im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst.
Wer bekommt Inflationsprämie im öffentlichen Dienst
Details der Tarifeinigung: Beschäftigten, die unter den TVöD oder TV-V fallen und am Stichtag 1.5.2023 beschäftigt sind, wird ein Inflationsausgleichsgeld gezahlt. Die erste Sonderzahlung von 1.240 Euro erfolgt im Juni 2023.
Wie viel Inflationsprämie für Teilzeitkräfte im öffentlichen Dienst : Die Beschäftigten erhalten schnellstmöglich eine einmalige Inflationsprämie in Höhe von 1.800 Euro. Anschließend gibt es von Januar bis Oktober 2024 monatliche Inflationsprämien in Höhe von 120 Euro. Die Inflationsprämien kommen steuer- und abgabenfrei direkt bei den Beschäftigten an.
Beschäftigte, die unter den TV-L und den Pkw-Fahrer-TV-L fallen, erhalten eine Sonderzahlung in Höhe von insgesamt 3.000,00 Euro, die wie folgt ausgezahlt wird: Eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.800 Euro zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Details der Tarifeinigung: Beschäftigten, die unter den TVöD oder TV-V fallen und am Stichtag 1.5.2023 beschäftigt sind, wird ein Inflationsausgleichsgeld gezahlt. Die erste Sonderzahlung von 1.240 Euro erfolgt im Juni 2023.
Können einzelne Mitarbeiter von der Inflationsprämie ausgeschlossen werden
Denn eine Inflationsprämie darf nicht nur einzelnen Mitarbeitern ausgezahlt werden, sondern muss – wenn dann – an alle gehen. Innerhalb eines Unternehmens gilt grundsätzlich der Gleichbehandlungsgrundsatz, sagt Henn. Die Auszahlung von unterschiedlichen Summen ist allerdings grundsätzlich möglich.Details der Tarifeinigung: Beschäftigten, die unter den TVöD oder TV-V fallen und am Stichtag 1.5.2023 beschäftigt sind, wird ein Inflationsausgleichsgeld gezahlt. Die erste Sonderzahlung von 1.240 Euro erfolgt im Juni 2023.Beschäftigte, die unter den TV-L und den Pkw-Fahrer-TV-L fallen, erhalten eine Sonderzahlung in Höhe von insgesamt 3.000,00 Euro, die wie folgt ausgezahlt wird: Eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.800 Euro zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
220 Euro von Juli 2023 bis Februar 2024: Beschäftigte im öffentlichen Dienst profitieren vom Bonus. Rund 2,5 Millionen Beschäftigte von Bund und Kommunen bekommen laut ver. di die Inflationsprämie. Ein Teil wird bereits im Juni ausgezahlt: eine einmalige Sonderzahlung von 1240 Euro.
Wer bekommt die Inflationsprämie nicht im öffentlichen Dienst : Das heißt also, auch Beamte im Ruhestand, also Pensionäre. Normale Rentner außerhalb des Öffentlichen Dienstes dagegen haben den Anspruch auf die 3.000 Euro nicht.
Wer bekommt die 3000 Euro Inflationsprämie Öffentlicher Dienst : Die Rente wird von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Pensionen sind Zahlungen an ehemalige Beamte. Die Zahlungen an Pensionäre sind durch das Bundesversorgungsgesetz geregelt, im Zuge des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst bekommen deshalb auch Beamte im Ruhestand die 3000 Euro Inflationsprämie.
Haben alle Mitarbeiter Anspruch auf Inflationsprämie
Ja, die Prämie zum Inflationsausgleich darf an alle Mitarbeitenden ausgezahlt werden. Neben den Vollzeitbeschäftigten kann der Arbeitgeber den Inflationsbonus also auch an folgende Arbeitnehmergruppen in voller Höhe auszahlen: Geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Die monatliche Inflationsprämie von Januar bis Oktober 2024 beträgt 50 Euro. Die Auszahlung in den Monaten Januar bis März erfolgt zum schnellstmöglichen Zeitpunkt.Beschäftigte, die unter den TV-L und den Pkw-Fahrer-TV-L fallen, erhalten eine Sonderzahlung in Höhe von insgesamt 3.000,00 Euro, die wie folgt ausgezahlt wird: Eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.800 Euro zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Wie lange Inflationsprämie Öffentlicher Dienst : 220 Euro zusätzlich pro Monat von Juli 2023 bis Februar 2024 für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Laut Ver. di profitieren etwa 2,5 Millionen Beschäftigte von Bund und Kommunen von der Inflationsprämie. Ein Teil davon wurde bereits im Juni ausgezahlt.