Ist bei ADAC plus eine Auslandskrankenversicherung dabei?
Vertragsbedingungen für ADAC Premium-Mitglieder im Überblick

Enthalten sind auch alle Leistungen der ADAC Mitgliedschaft: Pannen- und Unfallhilfe in Deutschland. Deutschlandweite Fahrrad-Pannenhilfe. ADAC Unfall-Notruf 24.Beim ADAC Auslandskrankenschutz sind Sie die ersten 63 Tage jeder Auslandsreise während der Laufzeit der Versicherung geschützt. Wenn Sie sich länger als 2 Monate (63 Tage) im Ausland aufhalten, bieten wir den ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit an.Tarife im Überblick

Tarife
Tarife Unter 27 Jahren Ab 76 Jahren
Beitrag
Beitrag ab 41,90 € ab 420,50 €
Versicherungsdauer

Was ist in ADAC Plus enthalten : Als Inhaber der ADAC mobilKarte GOLD erhalten Sie weltweit 3% Rabatt auf alle Tankstellen-Umsätze sowie auf alle ADAC e-Charge Ladeumsätze bis zu 2.500 Euro pro Kalenderjahr. Der Rabatt wird auf alle Umsätze, also auch auf Autowäschen etc., gewährt und Ihrem Kreditkartenkonto automatisch gutgeschrieben.

Was für Vorteile habe ich bei ADAC Plus

Das leisten wir für Plus- und Premium-Mitglieder:

Organisation, Durchführung und Kostenübernahme des Rücktransports des Fahrzeugs zu einer Reparaturwerkstatt an den Wohnsitz. Übernahme der Abschlepp- und Einstellkosten.

Was ist der Unterschied zwischen ADAC und ADAC Plus : Bei einer „Plus-Mitgliedschaft“ fällt das Leistungspaket umfangreicher aus. Es umfasst zunächst sämtliche Leistungen der Standard-Mitgliedschaft. Die Pannen- und Unfallhilfe sowie der Fahrzeugrücktransport erstrecken sich hier jedoch auf ganz Europa. Falls notwendig, übernimmt der ADAC auch die Rückreisekosten.

Der gesetzliche Krankenversicherungsschutz bleibt auch bei längeren Aufenthalten im EU-Ausland bestehen. Die Leistungen richten sich aber nach den Bestimmungen des Ziellandes. Außerhalb der Europäischen Union erlischt in der Regel der gesetzliche Krankenversicherungsschutz mit der Verlegung des Wohnsitzes.

Reisekrankenversicherung: Bedeutet in der Regel das Gleiche wie Auslandsreise-Krankenversicherung. Manche Anbieter verwenden den Begriff aber auch anstatt Auslandskrankenversicherung. Die Unterschied wird dann lediglich anhand der versicherten Reisedauer deutlich.

Was beinhaltet ADAC auslandskrankenschutz 100

Sie und Ihre Familienmitglieder schützt der ADAC Auslandskrankenschutz 100 auf allen Reisen mit einer Dauer von bis zu 45 Tagen. Der Schutz gilt bei akuten, unerwarteten Erkrankungen sowie Verletzungen weltweit* ganz unabhängig davon, ob Sie Ihre ADAC Kreditkarte verwendet haben oder nicht.Die ADAC Plus-Mitgliedschaft hilft mit verschiedenen Leistungen nach einem Fahrzeugschaden sowie nach Erkrankung, Verletzung oder Tod. Die Leistungen werden als Kostenerstattung oder als Serviceleistung er- bracht.Im Rahmen der Reisekrankenversicherung leisten wir, wenn eine akute, unerwartete Erkrankung oder eine Verletzung im Ausland eingetreten ist und deshalb eine ambulante oder stationäre ärztliche Behandlung medizinisch notwendig ist.

Am günstigsten sind Jahrespolicen, die alle Urlaubsreisen in einem Jahr (an bis zu 56 Tagen) abdecken und für Einzelpersonen 10 bis 20 Euro, für Familien 20 bis 35 Euro pro Jahr kosten. Krankenversicherungen für Aufenthalte von drei Monaten kosten rund 200 Euro, bei Reisen nach Nordamerika rund 300-500 Euro.

Für welche Länder brauche ich eine Auslandskrankenversicherung : In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ( EU ) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum – EWR ) und der Schweiz haben Versicherte bei vorübergehenden Aufenthalten Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen.

Wer ist bei ADAC Plus versichert : Wer ist geschützt Die ADAC Plus-Mitgliedschaft schützt das Haupt-Mitglied sowie zusätzlich alle weiteren uns genannten Per- sonen des geschützten Personenkreises, soweit diese ADAC Mitglieder sind und nicht ausdrücklich wider- sprochen haben.

Für welche Länder braucht man eine Auslandskrankenversicherung

In welchen Ländern braucht man eine Auslandskrankenversicherung in der Europäischen Union In allen Ländern der EU besteht ein Basisschutz durch die GKV. Dies gilt ebenso für Island, Liechtenstein, Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum), die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Nordirland.

In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ( EU ) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum – EWR ) und der Schweiz haben Versicherte bei vorübergehenden Aufenthalten Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen.Gesetzliche Krankenversicherung bei Reisen EU-Ausland

Mit der europäischen Krankenversicherungskarte, die auf der Rückseite der deutschen Gesundheitskarte aufgedruckt ist, hat man in allen Mitgliedsstaaten Anspruch auf Behandlung. Die EHIC deckt die Kosten für sofort erforderliche Behandlungen ab.

Ist man automatisch im Ausland krankenversichert : Der gesetzliche Krankenversicherungsschutz bleibt auch bei längeren Aufenthalten im EU-Ausland bestehen. Die Leistungen richten sich aber nach den Bestimmungen des Ziellandes. Außerhalb der Europäischen Union erlischt in der Regel der gesetzliche Krankenversicherungsschutz mit der Verlegung des Wohnsitzes.