Habe ich ein Recht darauf zu erfahren wer mich angezeigt hat?
Sie als Privatperson dürfen demzufolge die Akten einsehen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse dazu nachweisen können. Also vor allem dann, wenn Sie anhand Ihrer Personalien zeigen, dass Sie der Betroffene des jeweiligen Verfahrens sind, das die Akte aufschlüsselt – das ist natürlich auch ohne Anwalt möglich.Im Falle von anonymen Hinweisen kann die Polizei keine Nachfragen zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts stellen.Auch außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens kann eine Privatperson – abgesehen von Zugangsmöglichkeiten nach den Informationsfreiheitsgesetzen – Akteneinsicht beantragen. Dann entscheidet die aktenführende Behörde aber nach pflichtgemäßem Ermessen, ob sie Akteneinsicht gewährt.

Kann ich bei der Polizei nachfragen ob mich jemand angezeigt hat : Antwort zur Frage (22.11.2022 um 21:11:13)

es besteht keine Pflicht der Staatsanwaltschaft mitzuteilen, ob gegen jemanden ermittelt wird. Wenn begründeter Verdacht besteht, dass eine Anzeige erstattet wurde, kann man eine Anfrage an die Staatsanwaltschaft stellen und um Auskunft bitten.

Was kostet Akteneinsicht ohne Anwalt

Beantragen Sie in einem Strafverfahren ohne Anwalt Einsicht in die Ermittlungsakten, müssen Sie mit Gebühren rechnen. Diese können je nach Umfang der Akte verhältnismäßig hoch ausfallen. Folgende Gebühren fallen an: Kosten für die Einsicht: 12,00 € (bei elektronischer Übermittlung: 5,00 €)

Kann man ohne Beweise angezeigt werden : Jeder Mensch kann eine Strafanzeige stellen, zum Beispiel bei der Polizei. Sie müssen nicht gleich beweisen, dass es tatsächlich eine Straftat ist. Es reicht, wenn Sie gute Gründe für Ihre Vermutung haben. Die Polizei kann dann anfangen zu ermitteln.

Eine anonyme Anzeige führt also nur zu einem Anfangsverdacht und ermöglicht dadurch Ermittlungen durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft, wenn nicht nur die Täterschaft von Personen behauptet wird, sondern der Wahrheitsgehalt dieser Behauptung untermauert wird.

Wenn Betroffene nicht selbst bei der Polizei waren oder sich erst später entscheiden, solche Informationen erhalten zu wollen, können sie diese jederzeit beantragen. Sie benötigen dazu keinen Anwalt. Ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht genügt.

Wer darf keine Akteneinsicht bekommen

Ein Nebenkläger im Strafverfahren kann ebenfalls Akteneinsicht beantragen, um sich auf das Verfahren entsprechend vorzubereiten. Grundsätzlich ausgeschlossen vom Recht auf Akteneinsicht sind die psychosoziale Prozessbegleitung und der Zeugenbeistand.Nachdem man eine Anzeige aufgegeben hat, haben Betroffene die Möglichkeit, Informationen zu erhalten, was mit der Anzeige passiert. Betroffene müssen diese Informationen einholen, sie werden überwiegend nicht automatisch zur Verfügung gestellt.Hier wird jeder polizeiliche „Vorgang“ – gemeint ist jede polizeilichen Maßnahme – gespeichert. Es werden zum Beispiel auch Daten von Geschädigten oder Zeugen von Straftaten oder von Betroffenen von Maßnahmen gespeichert, die nicht in Zusammenhang mit irgendeinem Strafverfahren stehen.

Wer entscheidet über Akteneinsicht Aktenhoheit hat während des Ermittlungsverfahrens die Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet als „Herrin des Ermittlungsverfahrens“ grundsätzlich nach eigenem Ermessen darüber, ob, wann bzw. in welchem Umfang sie dem Verteidiger die Akten zur Einsichtnahme herausgibt.

Was reicht als Beweis : Hierzu gehören Zeugnis, Urkunde, Augenschein, Gutachten, schriftliche Auskunft und Parteibefragung sowie Beweisaussage. Das Gericht befindet nach seiner frei gebildeten Überzeugung (freie Beweiswürdigung), ob der Beweis für eine rechtserhebliche, streitige Tatsache erbracht ist oder nicht (Art. 157 ZPO).

Wer muss eine Straftat beweisen : Die Beweissicherung. Einem Täter oder einer Täterin muss eine Straftat vor Gericht nachgewiesen werden.

Sind anonyme Hinweise strafbar

Wir bitten um Verständnis, dass anonymen Hinweisen nur im Ausnahmefall nachgegangen werden kann. Bei bewusst unwahren Angaben, die zu polizeilichen Maßnahmen gegen Dritte führen, machen Sie sich ggf. selbst strafbar.

Sonstige Kosten

Posten Gebühr
Grundgebühr des Anwalts (individuell nach Aufwand berechnet) 80 €
Beantragung der Akteneinsicht (digital) 5 €
Kopierkosten (z. B. 25 Seiten) 12,50 €
Auslagenpauschale Max. 20 €

Das Recht auf Akteneinsicht bezieht sich nur auf die das Verfahren betreffenden Akten und dabei auch nur, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung der rechtlichen Interessen der/des Beteiligten erforderlich ist.

Wann erfährt der Täter von der Anzeige : Erst wenn eine Vorladung von der Polizei im Briefkasten liegt, erfährt der Beschuldigte von dem Ermittlungsverfahren.