Habe ich auch Anspruch auf das Inflationsausgleichsgeld im Falle einer Kündigung Für die Auszahlung ist ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis keine Voraussetzung. Maßgeblich für die Einmalzahlung ist, dass am 9. Dezember ein Arbeits-, Ausbildungs-, Studien- oder Praktikantenverhältnisses bestanden hat.Bei der Inflationsausgleichsprämie muss es sich um eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn handeln. Das heißt aber auch: Beschäftigte haben keinen Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie.Denn eine Inflationsprämie darf nicht nur einzelnen Mitarbeitern ausgezahlt werden, sondern muss – wenn dann – an alle gehen. Innerhalb eines Unternehmens gilt grundsätzlich der Gleichbehandlungsgrundsatz, sagt Henn. Die Auszahlung von unterschiedlichen Summen ist allerdings grundsätzlich möglich.
Haben neue Mitarbeiter Anspruch auf Inflationsprämie : Ein rechtlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie besteht grundsätzlich nicht. Das kann aber unter dem Gesichtspunkt des sog. arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes anders sein (siehe dazu nachfolgend Frage 5).
Was passiert mit Inflationsprämie bei Kündigung
Ob nach einer Kündigung die Inflationsprämie zurückgefordert werden kann, ist gesetzlich nicht geregelt. Ein Streitfall müsste vor einem Arbeitsgericht geklärt werden. Da das Arbeitsverhältnis sozusagen ruht, haben einige Unternehmen keine Inflationsprämie gezahlt.
Warum bekommt nicht jeder die Inflationsprämie : Die Inflationsprämie ist ausschließlich für alle Arbeitnehmer:innen. Dabei ist es egal, ob sie in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen oder einen Minijob haben. Selbstständige sind davon demnach ausgeschlossen und erhalten keine steuerfreie Inflationsprämie.
Die Inflationsprämie darf nicht nur einzelnen Mitarbeitern ausgezahlt werden, sondern muss, wenn überhaupt, an alle gehen. Auch die Dauer des Arbeitsverhältnisses spielt bei dem Bonus keine Rolle.
Ob nach einer Kündigung die Inflationsprämie zurückgefordert werden kann, ist gesetzlich nicht geregelt. Ein Streitfall müsste vor einem Arbeitsgericht geklärt werden. Da das Arbeitsverhältnis sozusagen ruht, haben einige Unternehmen keine Inflationsprämie gezahlt.
Wer hat Anspruch auf die Inflationsprämie
Den Inflationsausgleich 2023 erhalten Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis zum Bund am 1. Mai 2023 bestand und bei denen an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf Entgelt bestanden hat (§ 2 Absatz 1).Eine Kündigung ist kein Hinderungsgrund für eine Auszahlung des monatlichen Inflationsausgleichs, so Verdi. Wichtig dabei ist lediglich, dass in dem Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis besteht. Zudem muss an mindestens einem Tag im entsprechenden Monat der Anspruch auf Gehalt bestehen.