Für was ist die BGHW zuständig?
Wir verstehen uns als moderner Dienstleister für ca. 4,6 Millionen Versicherte in rund 380.000 Unternehmen. Durch gezielte Prävention unterstützen wir die Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.Die Berufsgenossenschaften sind – neben den Unfallkassen – die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie versichern Berufstätige gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und sind zuständig für die Verhütung von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.Die BGHW versichert ihre Mitglieder gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Tritt der Leistungsfall ein, kümmern wir uns mit unseren Experten um Verletzte und Erkrankte und sorgen für eine schnelle Rückkehr in Alltag und Beruf.

Was prüft die BGHW : Während des Vorgesprächs prüft der BGHW-Vertreter stichprobenartig die Gefährdungsbeurteilung, spricht das Thema Arbeitsunfälle an und weist auf aktuelle Regelungen und Entwicklungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz hin. Danach folgt die Begehung des Betriebs.

Wer ist bei der BGHW versichert

Alle Beschäftigten in den Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) sind pflichtversichert. Dazu gehören die Beschäftigten, Auszubildenden und Teilzeitkräfte sowie Personen, die in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis stehen.

In welchem Fall übernimmt die Berufsgenossenschaft Leistungen : Die BG zahlt grundsätzliche alle Leistungen, die zur Heilung oder Linderung des Unfallschadens nötig sind. Hierzu können Operationen, Medikamente, Hilfsmittel oder bestimmte Therapien oder Rehabilitationsmaßnahmen zählen. Grundsätzlich müssen diese Leistungen auch nicht zugezahlt werden.

Zu den Geldleistungen der Berufsgenossenschaft gehören das Verletztengeld, Übergangs- und Pflegegeld sowie die Rentenleistungen. Während der Arbeitsunfähigkeit sichern wir den Lebensunterhalt ab.

Arbeits- und Gesundheitsschutz: Gemäß § 14 SGB VII hat die Berufsgenossenschaft die Aufgabe, Arbeitnehmer über Unfälle in der Arbeit und bei Arbeitswegen, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren aufzuklären. In Notfällen kümmert sich die Genossenschaft auch um Entschädigungen.

Welche Leistung übernimmt die Berufsgenossenschaft

Zu den Geldleistungen der Berufsgenossenschaft gehören das Verletztengeld, Übergangs- und Pflegegeld sowie die Rentenleistungen. Während der Arbeitsunfähigkeit sichern wir den Lebensunterhalt ab.Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zahlt die BG Verletztengeld, bei Folgeschäden, die durch einen Arbeitsunfall auftreten, eine Verletztenrente. Als Voraussetzung hierfür muss eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent durch ein ärztliches Gutachten festgestellt werden.Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es bei Unfällen bei der Arbeit (Arbeitsunfall), auf dem Weg dorthin oder nach Hause (Wegeunfall) oder bei bestimmten Berufskrankheiten. Unfälle in der Freizeit sind nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.

Kommt es trotzdem zu Unfällen, sind wir als BGHW für unsere Mitglieder da: Alle Beschäftigten sowie freiwillig versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer sind bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Berufskrankheiten und Raubüberfällen über ihre Berufsgenossenschaft versichert.

Für welche Schaden kommt die Berufsgenossenschaft auf : Wer aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit einen gesundheitlichen Schaden erleidet, hat Anspruch auf eine Verletztenrente der zuständigen Berufsgenossenschaft. Der Anspruch besteht, wenn die Erwerbsfähigkeit länger als 26 Wochen um mindestens 20 Prozent gemindert ist.

Wann zahlt die BG nicht : im Sozialraum, zuhause oder in einem Lokal, ja selbst ein Toilettenbesuch oder ein privates Telefonat zählen nicht zu den dienstlichen Tätigkeiten im Sinne der Berufsgenossenschaft. Sie werden deshalb vom Versicherungsschutz ausgenommen. Der Weg zwischen Kantine oder Toilette und Arbeitsplatz ist wiederum versichert.

Was deckt die Berufsgenossenschaft ab

Die Aufgaben einer Berufsgenossenschaft umfassen die Prävention von Arbeitsunfällen, die Rehabilitation und Entschädigung von Verletzten sowie die finanzielle Absicherung im Falle von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.

Zu den Geldleistungen der Berufsgenossenschaft gehören das Verletztengeld, Übergangs- und Pflegegeld sowie die Rentenleistungen. Während der Arbeitsunfähigkeit sichern wir den Lebensunterhalt ab.Die BG zahlt grundsätzliche alle Leistungen, die zur Heilung oder Linderung des Unfallschadens nötig sind. Hierzu können Operationen, Medikamente, Hilfsmittel oder bestimmte Therapien oder Rehabilitationsmaßnahmen zählen. Grundsätzlich müssen diese Leistungen auch nicht zugezahlt werden.

Was ist alles ein BG Fall : Ein Unfall im BG-Sinne ist gegeben, wenn eine entsprechend versicherte Person (s. Kasten) während der versicherten Tätigkeit einen Unfall mit gesundheitlicher Schädigung erleidet oder tödlich verletzt wird. Dabei versteht man unter einem Unfall ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis.